CD Quad & Bike

Can-Am,Quad, ATV,,SSV, Ryker,Spyder Can-Am Händler in Schleswig-Holstein und Hamburg 


Der Spyder Roadster wurde im Februar 2007 eingeführt. Hersteller ist BRP (Bombardier Recreational Products), das selbe Unternehmen, das auch die Can-Am ATVs, Sea-Doo Jetboote, Ski-Doo Motorschlitten und Evinrude Außenbordmotoren herstellt. BRP ist auch Eigentümer von Rotax® Motoren. Weitere Informationen zu BRP finden Sie auf der Unternehmenswebsite. Der Spyder Roadster wird am Hauptproduktionsstandort von BRP in Valcourt, Québec, Kanada hergestellt.

Der Spyder Roadster ist mit keinem anderen Fahrzeug vergleichbar – er bietet ein unvergleichliches, nie dagewesenes Fahrerlebnis. Er verbindet die Leistung eines Motorrads mit dem sicheren Fahrverhalten eines Sport-Cabrios verbindet.

Der Spyder Roadster wurde als dreirädriges Motorrad eingestuft und entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Staates für Motorräder. Die Schreibweise des Spyders mit Y geht auf dessen „Y-förmige Architektur“ mit zwei Rädern vorne und einem Rad hinten zurück.

Der Can-Am Spyder Roadster bietet eine hohe Stabilität. Dank seiner einzigartigen Y-Architektur mit drei Rädern (2+1) ist in Stillstand und Bewegung für Stabilität gesorgt. Zusätzlich verfügt der Spyder Roadster serienmäßig über ein Fahrzeugstabilisierungssystem (VSS™), welches ABS sowie eine Traktions- und Stabilitätskontrolle umfasst.

Das Kurvenverhalten des Spyder Roadsters ist ähnlich dem der Can-Am ATVs, Sea-Doo Jetboote oder Ski-Doo Motorschlitten. Sie müssen den Spyder durch die Kurve lenken. Es gibt jedoch kein Gegensteuern oder in die Kurve legen wie bei einem Motorrad. Der Spyder Roadster verfügt über eine dynamische Servolenkung (DPS), welche je nach Geschwindigkeit und Fahrerreaktion für Lenkunterstützung sorgt.

Mit PKW-Führerschein fahrbar

  •  Deutschland: In Deutschland ist ein Führerschein der Klasse A (Motorrad) oder ein Führerschein der Klasse B (PKW) und ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben, um einen Can-Am Spyder im jeweiligen Land fahren zu können. Für alle weiteren Länder wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.
  •  Österreich: In Österreich ist ein Führerschein der Klasse A (Motorrad) oder ein Führerschein der Klasse B (PKW) und ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben, um einen Can-Am Spyder im jeweiligen Land fahren zu können. Für alle weiteren Länder wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.
  • Großbritannien und Irland:Sie können den Can-Am Spyder mit einem Pkw-Führerschein fahren, allerdings beträgt das Mindestalter 21 Jahre.
  • Frankreich: Sie können den Can-Am Spyder mit einem Pkw-Führerschein (B) und nach Abschluss einer anerkannten, sieben Stunden umfassenden, von einer Fahrschule durchgeführten Zusatzschulung fahren. (Erlass 2010-1390 vom 12. November 2010).
  • Belgien:Sie können den Can-Am Spyder mit einem Pkw-Führerschein (B) fahren, wenn der Führerschein vor dem  1. Mai 2013 ausgestellt wurde.Wenn Sie einen neuen, nach dem 1. Mai 2013 in Belgien ausgestellten Führerschein haben, benötigen Sie eine der folgenden Qualifikationen, um einen Can-Am Spyder zu fahren:      Motorradführerschein (A) oder Pkw-Führerschein (B) + 4 Stunden Zusatzschulung (in einer Fahrschule); Mindestalter: 21 Jahre.
  •  Niederlande: Sie können den Can-Am Spyder mit einem Pkw-Führerschein (B) fahren, wenn der Führerschein vor dem  19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Wenn Sie einen neuen, nach dem 19. Januar 2013 in den Niederlanden ausgestellten Führerschein haben, benötigen Sie zum Fahren eines Spyder einen Motorradführerschein (A) und müssen mindestens 22 Jahre alt sein.
  • Luxemburg: Sie können den Can-Am Spyder mit einem Pkw-Führerschein (B) fahren, wenn der Führerschein vor dem  19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Wenn Sie einen neuen, nach dem 19. Januar 2013 in Luxemburg ausgestellten Führerschein haben, benötigen Sie einen Motorradführerschein (A), um einen Spyder Roadster zu fahren.
  • Spanien: Sie können den Can-Am Spyder mit einem Pkw-Führerschein (B) fahren, wenn der Führerschein vor dem  19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Wenn Sie einen neuen, nach dem 19. Januar 2013 in Spanien ausgestellten Führerschein haben, müssen Sie zum Fahren eines Spyder mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Italien: Sie können den Can-Am Spyder mit einem Pkw-Führerschein (B) fahren, wenn der Führerschein vor dem  19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Wenn Sie einen neuen, nach dem 19. Januar 2013 in Italien ausgestellten Führerschein haben, müssen Sie zum Fahren eines Spyder mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Schweiz: Sie können den Can-Am Spyder mit einem Pkw-Führerschein fahren.

In allen weiteren Ländern wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden, um zu prüfen, welchen Führerschein Sie für den Spyder Roadster benötigen.

Versicherungskosten

Die Versicherungskosten für Ihren Spyder variieren von Land zu Land und hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab: Auswahl des Versicherungsunternehmens, Alter, Wohnort, Einträge im Verkehrszentralregister, Schufa-Auskunft. Bei der Berechnung der Versicherungskosten wird auch berücksichtigt, wo und wie oft Sie das Fahrzeug fahren werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der durchschnittlichen Versicherungskosten in Deutschland, basierend auf folgenden Annahmen: 

  • Vollkaskoversicherung Spyder : zwischen 480 und 580 EUR (pro Jahr)
  • Vollkaskoversicherung Ryker : zwischen 300 und 400 EUR (pro Jahr)

 www.spyder-versicherung.de



Garantie

Für jeden neuen Can-Am Spyder gilt eine 2-jährige eingeschränkte Werksgarantie. Diese Garantie wird ab dem Lieferdatum an den ersten Einzelhandelskunden oder ab dem Datum wirksam, an dem das Produkt zum ersten Mal benutzt wird, je nachdem, was zuerst eintritt, und gilt über den folgenden Zeitraum:

a) Bei privater Nutzung zur Freizeitgestaltung: 24 aufeinanderfolgende Monate*
b) Bei gewerblicher Nutzung: 12 aufeinanderfolgende Monate*
c) Batterie und Reifen:  6 aufeinanderfolgende Monate*
 
Alle Originalteile und Originalzubehörteile, die zum Zeitpunkt der Lieferung durch einen Vertragshändler im Can-Am Spyder eingebaut waren, unterliegen der gleichen Garantie wie der Spyder selbst.

 * Detaillierte Informationen zu Garantieausschlüssen und von dieser Garantie nicht abgedeckten Teilen finden Sie in der Bedienungsanleitung des Spyder. Die Reparatur oder der Austausch von Teilen oder die Serviceleistung im Rahmen dieser Garantie verlängert nicht den Zeitraum dieser Garantie über dessen ursprünglichen Ablaufzeitpunkt hinaus. Beachten Sie, dass die Dauer und andere Modalitäten der Garantieabdeckung vom nationalen oder regionalen Recht abhängen, das im Land des Kunden gilt.

Pannenhilfeprogramm

Dank des Can-Am-Pannenhilfeprogramms müssen Sie sich darum keine Gedanken machen und können sich ganz auf den Fahrspaß konzentrieren! Dieses zwei Jahre ab Lieferung des Fahrzeugs gültige Pannenhilfeprogramm wurde in Zusammenarbeit mit Allianz Global Assistance entwickelt und bietet folgende Vorteile:

  • Rasche Zahlung
  • Gilt europaweit
  • Örtliche und internationale Notrufnummern
  • Das Premium-Pannenhilfeprogramm umfasst Assistance sowohl bei Pannen als auch bei Unfällen
  • Vier bis sechs Wochen, nachdem Ihr Vertragshändler Ihren Spyder beim Programm registriert hat, wird Ihnen Ihre Mitgliedskarte für das Can-Am-Pannenhilfeprogramm zugesendet. Das Pannenhilfeprogramm ist aber bereits ab dem Zeitpunkt gültig, zu dem Sie Ihren neuen Spyder bei Ihrem BRP-Vertragshändler in Empfang nehmen.

 

Parken

Parken Sie Ihren Spyder am besten in einer abgeschlossenen, trockenen und kühlen Garage, um das Fahrzeug vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit und UV-Strahlung zu schützen. Wenn Sie keine Garage haben, eignet sich als Alternative auch ein Schuppen oder Carport. Haben Sie auch dazu keinen Zugang, sollten Sie Ihren Spyder durch eine hochwertige Abdeckung vor Staub und Witterungseinflüssen schützen.

Bei Ihrem BRP-Vertragshändler sind verschiedene, speziell für Ihren Spyder F3, RS, ST oder RT entwickelte Schutzabdeckungen erhältlich. Sie können zwischen Abdeckungen für die Lagerung im Freien oder in Innenräumen sowie Reiseabdeckungen wählen. Letztere weisen ein geringeres Gewicht auf und können daher problemlos auf Reisen mitgenommen werden.

Wenn das Fahrzeug länger als 4 Monate nicht gefahren wird, beispielsweise im Winter, muss es ordnungsgemäß eingelagert werden, damit es in einem guten Zustand bleibt. BRP empfiehlt eine vollständige Vorbereitung zur Lagerung durch einen BRP-Vertragshändler. Nach der Lagerung muss das Fahrzeug ebenfalls vorbereitet und geprüft werden.


 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram